Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht

Anwendungsbereich

Anwendung des Jugendstrafrechts bei


Jugendlichen

14-17Jährige zwingend


Heranwachsenden

18-20 Jährige möglich

Verfahren


Über Verfehlungen Jugendlicher entscheiden Jugendgerichte. Das sind die Jugendrichter und Jugendschöffengerichte am Amtsgericht und die Jugendkammer am Landgericht.


Das Verfahren gegen Jugendliche findet unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt.



Jugendstrafe

Das Jugendstrafrecht ist an einem erzieherischen Gedanken ausgerichtet.

Der Jugendrichter spricht in der Regel Erziehungsmaßregeln aus. Es werden Weisungen erteilt oder erzieherische Maßnahmen angeordnet. Nur wenn solche Maßnahmen nicht ausreichen, werden Jugendstrafen vom Jugendschöffengericht oder der Jugendkammer am Landgericht ausgesprochen.

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