Anwendung des Jugendstrafrechts bei
Jugendlichen
14-17Jährige zwingend
Heranwachsenden
18-20 Jährige möglich
Über Verfehlungen Jugendlicher entscheiden Jugendgerichte. Das sind die Jugendrichter und Jugendschöffengerichte am Amtsgericht und die Jugendkammer am Landgericht.
Das Verfahren gegen Jugendliche findet unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt.
Das Jugendstrafrecht ist an einem erzieherischen Gedanken ausgerichtet.
Der Jugendrichter spricht in der Regel Erziehungsmaßregeln aus. Es werden Weisungen erteilt oder erzieherische Maßnahmen angeordnet. Nur wenn solche Maßnahmen nicht ausreichen, werden Jugendstrafen vom Jugendschöffengericht oder der Jugendkammer am Landgericht ausgesprochen.