Leistungen

RECHTSANWALT STEFFEN SAUER

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT 
RECHTSANWALT STEFFEN SAUER

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
Tätigkeitsschwerpunkte
Die  Kontaktaufnahme zum Strafverteidiger!  
Wurden Sie angezeigt oder haben eine Vorladung  der Polizei oder ein Anhörungsschreiben der Polizei oder Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erhalten? Gab es eine Hausdurchsuchung in den eigenen vier Wänden oder Verhaftung eines nahen Angehörigen?
Sollen Sie sich gegenüber der Polizei zu einem konkreten Tatvorwurf als Beschuldigter  äußern? Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie den Termin wahrnehmen sollen?
Dann ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden, der den Sachverhalt überprüft und sich für Ihre Belange einsetzt. In dieser Situation vereinbaren Sie einen Termin mit mir in meinem Büro. Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung und Sie werden von meiner jahrelangen Erfahrung als Strafverteidiger profitieren.

Meine Arbeit als Strafverteidiger beginnt mit einem ersten Gespräch in meinem Büro oder einem Besuch des Mandanten in der Haftanstalt oder auch direkt nach einer Festnahme auf der Polizeiwache oder beim Ermittlungsrichter des zuständigen Amtsgerichts.

Nach dem ersten Kontakt verschaffe ich mir Einblick in den aktuellen Stand der Ermittlungsakten durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht/ Landgericht und bespreche anschließend den weiteren Verfahrensablauf, der entweder die Einstellung des Verfahrens zum Ziel hat oder die Verteidigung in der Gerichtsverhandlung oder eine weitere rechtliche Betreuung in der Haft mit dem Ziel der frühestmöglichen Haftentlassung.
In Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitensachen muss das Ziel des Mandanten gemeinsam erarbeitet werden. Ist der Führerschein in Gefahr, sind oftmals schwierige Fragen zu erörtern und eine langfristig erfolgreiche Strategie muss mit dem Mandanten erarbeitet werden.


Zu meinen Kerngebieten im Strafrecht zählen:
  • Allgemeines Strafrecht, wie Körperverletzung, Betrug, Diebstahl u.a.;
  • Betäubungsmittelstrafrecht;
  • Jugendstrafrecht;
  • Kapitalstrafrecht, wie Tötungsdelikte;
  • Verkehrsstrafrecht;
  • Sexualstrafrecht;
  • Revisionsstrafrecht;
  • Strafvollstreckungs- und Vollzugsrecht;
  • internationales Strafrecht (Auslieferung);
  • Ausländerstrafrecht
  • Arzt- und Medizinstrafrecht
Sollte der Mandant zu einer Haftstrafe verurteilt worden sein, oder eine Bewährungsaussetzung einer Freiheitsstrafe widerrufen werden, verteidige ich in Strafvollstreckungs- und Vollzugssachen. Gerade die inhaftierten Mandanten benötigen oftmals fundierte rechtliche Kenntnisse, um die in ihrer extrem schwierigen Situation anstehenden Fragen klären zu können.

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